Wie bereits durch die Wirtschaftskammer bzw. ÖGK mitgeteilt, treten ab 01.01.2025 einige grundlegende Änderungen in der Verrechnung von Transportkosten in Kraft
(derzeit nur für alle ÖGKs):
WICHTIG!! Die Änderungen sind von der aktuellen Programmversion 4.6.2 bereits abgedeckt - es wird derzeit kein Update notwendig sein!
Vereinfachte Abrechnung & Zentrale Ansprechstelle ÖGK
Zentrale Ansprechstelle in der ÖGK
Für Anfragen im Bereich der Krankenbeförderung wird von der ÖGK ab Jänner eine zentrale Ansprechstelle eingerichtet:
Da die Übermittlung des Abrechnungsdeckblatts in Papierform entfällt, muss eine Änderung der Bankverbindung sowie Änderungen anderer Stammdaten (Telefonnummer, Mailadresse, Anschrift) zeitgerecht schriftlich per E-Mail an vm2-krankenbefoerderung@oegk.at erfolgen.
Elektronische/papierlose Abrechnung an die ÖGK
Für Abrechnungen von Fahrten ab 1. Jänner 2025 ist die Übermittlung der Papierunterlagen wie z.B. ärztlicher Transportauftrag, Behandlungsbestätigung oder Abrechnungsdeckblatt nicht mehr erforderlich.
Die elektronische Abrechnung alleine ist ausreichend.
Die Unterlagen sind sieben Jahre im Unternehmen aufzubewahren und im Anlassfall auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
In der ÖGK einlangende Unterlagen werden mit dem Ersuchen um Aufbewahrung wieder retourniert.
Für die Abrechnung in TKWin4 bedeutet das:
- Keine Änderung in der Vorgehensweise bei der Sendung der Daten aus der Software (Daten übertragen)
- der Ausdruck der Rechnung braucht für die eigene Buchhaltung (dzt. nur bei ÖGKs) nur 1x (ohne Deckblatt) erfolgen.
- Die Transportscheine und Rechnungen sind nicht mehr mittels Post an die ÖGK zu senden.
- Unser Tipp: Die Transportscheine und Rechnungen sind für eventuelle Rückfragen oder Kontrollen am besten nach Kassen und Rechnungen geordnet abzulegen.
Auch von Seiten der ÖGK wird nur der elektronische Retourdatenträger erstellt und versendet. Das Abrechnungsprotokoll in Papier entfällt.
Für die Abrechnung in TKWin4 bedeutet das:
Der Retourdatenträger ist in der Software bereits seit vielen Jahren enthalten. Die Retoursendungen der Kassen (nicht nur ÖGK sondern fast aller Kassen) werden automatisch bei Übermittlung neuer Rechnungen abgeholt, können aber auch jederzeit einzeln abgeholt werden. Dafür ist in der Software der Punkt „Rücksendungen“ vorgesehen, in dem auch die Bearbeitung der angezeigten fehlerhaften Abrechnungen sehr einfach und zeitsparend erfolgen kann.
Befüllung Begründungsfeld "GRUN" & Abrechnungszeitraum
Abrechnungszeitraum (beim Daten übertragen einzustellen)
Bei der Datenübertragung ist zu beachten, dass (wie in Pkt. Befüllung Datensatz des ÖGK Schreibens angeführt),
nur mehr Monat und Jahr als Abrechnungszeitraum zu verwenden ist (zB Januar 2025).
Die zusätzlich auswählbaren Abrechnungszeiträume (Quartal, xx. Woche, …) dürfen nicht mehr verwendet werden.
Es können jetzt aber
mehrere Rechnungen für den gleichen Abrechnungszeitraum geschickt werden.
Anmerkungen zu einem Transport
die früher schriftlich gemacht wurden, können jetzt direkt bei der Abrechnung in der Transporterfassung eingegeben werden.
Dazu ist über die Stammdaten / Versicherungsträger bei Ihrer ÖGK die
Abrechnungseinstellung „Transportgrund benötigt?“ anzuhaken.
Damit steht beim Erfassen der Transporte ein zusätzliches Feld zur Verfügung, in dem
- Abweichungen der Entfernung vom Distanzanzeiger (notwendig)
- Das Kürzel „MF“ + Versicherungsnummer des 2. Patienten bei Mehrfachtransporten (notwendig)
- sonstige abrechnungsrelevante Angaben
eingegeben werden können.
Medizinische Begründung (Achtung - nur ÖGK Oberösterreich)
Diese ist jetzt im Feld Diagnose (Text) einzugeben. Da bisher keine Diagnose erforderlich war, ist in der Software eine Einstellung notwendig:
Es darf in den Stammdaten / Versicherungsträger bei ÖGK OÖ die Abrechnungseinstellung
„Fixe Diagnose“ nicht angehakt sein. Damit wird das Diagnosefeld bei der Transporterfassung angezeigt und muss befüllt werden (Eingabe notwendig).
Verwendung von Sammelnummern
Die bisher häufig verwendete Sammelnummer 401988 als Vertragspartnernummern für Anordnender Arzt oder Transportziel soll
nur mehr bei Wahlärzten oder jenen, die keine Vertragspartnernummer haben (zB Physiotherapeuten) verwendet werden.
Nutzen Sie also die Hotline oder Mailadresse der zentralen Ansprechstelle (siehe oben), um Vertragspartnernummern anzufragen.
Tarifliste Transporte ab 2025
Die Tarifaktualisierung kann in der Software wie immer automatisch über den
Menüpunkt „Tarife“ mit „Import“ (oben) durchgeführt werden. Die neuen Tarife stehen spätestens ab der zweiten Januarwoche zur Verfügung, sollten aber erst
vor Eingabe der ersten Scheine aus 2025 aktualisiert werden.
Wie auch bisher sind im Jänner und Februar 2025 durchgeführte Transporte der Jahre 2024 und 2025 getrennt zu verrechnen.
Ab 01.03.2025 können die Transporte 2024+2025 wieder zusammen verrechnet werden.